„Nach der Eintragung als Rechtsanwalt war ich noch ein Jahr als angestellter Anwalt tätig, wodurch ich etwas Kapital ansparen konnte. Das war notwendig, da die Umstellung vom monatlich überwiesenen Gehalt auf das unregelmäßige Einkommen nicht einfach ist und man die ersten Wochen de facto keine Honorarnoten legt – im Gegenzug dafür aber mit den nicht unerheblichen Gründungskosten konfrontiert ist.“